Allgemeine Nutzungsbedingungen

Artikel 1 Art der Dienstleistung
1.1 velopass ist ein Dispositiv mit Velos im Selbstbedienungsangebot (die "Dienstleistung"),  angeboten von velopass GmbH.
1.2 Kontaktdaten – velopass 
Postadresse: velopass, Rue de la Tour 5, Postfach 7744, 1002 Lausanne
Telefon: 021 533 01 17
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! Sie müssen JavaScript aktivieren, damit Sie sie sehen können. 
/ Website: www.velopass.ch

Artikel 2 Struktur von velopass
2.1 Die Dienstleistung ermöglicht das Ausleihen von Velos und deren Rückgabe an einer beliebigen Station des Netzwerks. Eine Station besteht aus:
- einer Empfangssäule
- Fahrradhalterungen
2.2 Auf jeder Säule befinden sich praktische Informationen zur Dienstleistung (Kontaktdaten, Liste der Verkaufsstellen, Tarife, Internetseite).
2.3 An jeder Halterung lässt sich ein Velo befestigen.
2.4 Zur Entnahme / Rückgabe eines Velos legt der Kunde seine Karte auf die Halterungssäule.
2.5 Tageskarten sind an den Verkaufsstellen erhältlich, Abonnementskarten werden bei velopass bestellt.

Artikel 3 Erhältlichkeit der Dienstleistung
3.1 Zwei Abonnementstypen berechtigen zum Angebot von velopass:
- Tageskarte: Erhältlich an den Verkaufsstellen, gültig während 24 Stunden.
- Jahreskarte: Zu bestellen auf der Internetseite www.velopass.ch, 30 Gratisminuten pro Benutzung, Stundentarif ab der 31. Minute.
3.2 Die  Abonnemente sind je nach Tarif für eines oder für mehrere Netze gültig. Der Kunde wählt die Gültigkeitszone seines Abonnements: 1 Regionalnetz (regiopass) oder das nationale Netzwerk (natiopass).
3.3 Die Dienstleistung wird im Rahmen der pro Station erhältlichen Velos 7 Tage pro Woche unterbrechungsfrei angeboten, ausser in Fällen von höherer Gewalt und bei Verordnungen der zuständigen Behörden, die eine totale oder teilweise, vorübergehende oder definitive Einschränkung der Nutzung von einer oder mehreren Stationen verlangen.
3.4 Beim Erwerb einer Tageskarte wird eine Kaution hinterlegt. Sie gehört bis zur Rückgabe an den Kunden zum Eigentum von velopass. Die Modalitäten des Zugriffs auf die Kaution werden in Artikel 9 beschrieben.
3.5 Der Kunde kann Kredit erwerben, der zur Nutzung der Dienstleistung nach der Gratisperiode (nach der 31. Minute) berechtigt.
3.6 Bei einem negativen Kreditstand ist der Kunde nicht mehr zur Nutzung der Dienstleistung berechtigt.

Artikel 4 Modalitäten des Gebrauchs und des Zugangs zur Dienstleistung
4.1 Der Kunde nimmt die Anweisungen zum Gebrauch und zur Nutzung des Systems velopass zur Kenntnis, die er mit seinem Abonnement erhält.

Artikel 5 Kunden der Dienstleistung
5.1 Die Abonnemente von velopass und die damit verbundenen Codes sind streng persönlich und nicht übertragbar. Sie ermöglichen dem Kunden die Ausleihe, Nutzung und Rückgabe eines Velos gemäss den hier beschriebenen Bedingungen.
5.2 Bei der Bestellung eines Jahresabonnements erhält der Kunde innert einer Frist von 5 Arbeitstagen nach Bestellungseingang seine persönliche Karte per Post.

Artikel 6 Verpflichtungen des Kunden
6.1 Der Kunde verpflichtet sich, die Dienstleistung im Rahmen der vorliegenden Allgemeinen Bestimmungen zu nutzen.
6.2 Der Kunde haftet für das ausgeliehene Velo. Es liegt in seiner Verantwortung, jegliche Schäden, die Zerstörung oder das Verschwinden des Velos zu vermeiden.
6.3 Der Kunde verpflichtet sich, das Velo im Rahmen der erlaubten unterbrechungsfreien Nutzungsdauer zu beziehen und zurückzugeben.
6.4 Wird eine verpflichtungswidrige Nutzung des Velos festgestellt, so hat der Kunde das Velo augenblicklich zurückzugeben, sei dies auf Verlangen des Dienstleisters oder eines Stellvertreters.
6.5 Der Kunde ist verpflichtet, den Dienstleister schnellstmöglich und spätestens 24 Stunden nach dem Vorfall telefonisch oder per E-Mail an velopass über den Verlust, den Diebstahl oder über andere Probleme bezüglich der Nutzung der "velopass"-Karte aufzuklären. In allen Fällen ist der Kunde weiterhin für sein Velo gemäss den Bestimmungen in Artikel 8 verantwortlich.

Artikel 7 Einschränkung bei der Nutzung der Dienstleistung
7.1 Es ist dem Kunden untersagt,  die "velopass"-Karte (sie ist Eigentum von velopass) auszuleihen, zu vermieten oder weiterzugeben oder die Dienstleistung in irgend einer anderen Weise zu nutzen als in den vorliegenden Allgemeinen Bestimmungen vorgesehen.
7.2 Es ist dem Kunden ausdrücklich untersagt, auf welche Art auch immer, ob gratis oder gegen Bezahlung, Dritten die Nutzung des Velos (es ist Eigentum von velopass) zu gestatten oder anzubieten – wer auch immer diese Dritten sein mögen.
7.3 Der Zugang zur Dienstleistung ist unbegleiteten Kindern unter 18 Jahren verboten. Die Abonnemente von Minderjährigen werden von ihrem gesetzlichen Vertreter unterschrieben und die Nutzung von velopass erfolgt in dessen Verantwortung. Aufgrund gesetzlicher Bestimmungen vermieten wir E-Bikes erst ab 16 Jahren.
7.4 Der Kunde ist dazu berechtigt, das Velo gemäss den vorliegenden Allgemeinen Bestimmungen nutzen, soweit dies mit Vernunft geschieht. Untersagt ist insbesondere:
- jeglicher Gebrauch, der gegen allgemeine Verkehrsregeln oder gegen das geltende Strassenverkehrsgesetz verstösst;
- jegliche Nutzung auf Terrains oder unter Naturbedingungen, die dem Velo Schaden zufügen können (Treppen,…);
- der Transport von jedwelchen dritten Personen auf jedwelche Weise;
- jegliche Nutzung des Velos, die den Kunden oder Dritte gefährdet;
- jegliche teilweise oder gesamte Demontage des Velos;
- generell ausgedrückt jede unsachgemässe Nutzung eines Velos.
7.5 Der Warenkorb auf dem Velo ist mit maximal 10 kg belastbar.

Artikel 8 Verantwortlichkeiten und Meldepflicht
8.1 Der Kunde haftet allein und vollumfänglich für Schäden, die am Velo im Verlauf der gesamten Nutzungsdauer auftreten, einschliesslich dem Zeitraum nach der erlaubten Nutzungsdauer bei verspäteter Rückgabe.
8.2 Jegliche Ausleihdauer, die 24 Stunden überschreitet, (die Zeit läuft ab dem Zeitpunkt des Velobezugs) wird als ein Verschwinden des Velos gewertet, bis dieses wiedergefunden ist.
8.3 Verschwindet das Velo in seiner Verantwortung, ist der Kunde verpflichtet, diesen Verlust dem Dienstleister innert 24 Stunden nach dem Velobezug per Telefon oder per E-Mail an velopass zu melden und innert 48 Stunden bei der Polizei eine Diebstahlsanzeige zu machen, wobei er weiterhin vollumfänglich für das Velo haftet, bis er dem Dienstleister eine Kopie der besagten Anzeige zugestellt hat.
8.4 Bei Unfällen oder Schadensfällen mit dem Velo ist der Kunde verpflichtet, den Dienstleister fristgemäss unter der genannten Nummer über das Vorgefallene zu informieren. Er bleibt für das Velo verantwortlich, bis es in einer Halterung gesichert ist oder einem Stellverteter des Dienstleisters persönlich übergeben wurde.
8.5 Der Kunde erklärt, dass er in der Lage ist, ein Velo sachgemäss zu benützen.
8.6 Da der Kunde für sein Velo haftet, wird ihm nahegelegt, vor der Benützung des ausgeliehenen Velos alle sichtbaren Hauptfunktionselemente sorgfältig zu überprüfen und insbesondere die folgenden Punkte (Liste beliebig erweiterbar) zu beachten:
- Stabilität von Sattel, Pedalen und Warenkorb;
- einwandfreies Funktionieren von Klingel, Bremsen und Beleuchtung;
- genereller Zustand von Gestell und Räder/Reifen.
8.7 Es wird dem Kunden ausserdem empfohlen:
- bei Unwettern die Bremsdistanz anzupassen;
- den Sattel möglichst genau an die Körpergrösse anzugleichen;
- einen normierten Helm und angepasste Kleidung zu tragen;
- sich bei Bedarf mit einem Fahrradschloss auszurüsten;
- sich generell an geltende Verkehrsregeln zu halten (z.B. Ampeln beachten, nicht auf dem Trottoir fahren, usw.).
8.8 Der Kunde erklärt zudem, dass er gegen Unfall versichert ist.

Artikel 9 Straffälle
9.1 Was die Tageskarten betrifft, erlaubt der Kunde dem Dienstleister vorweg den Bezug eines Pauschalbetrags aus der Depotgarantie des Kunden in den Fällen / unter den Bedingungen, die in der Folge erschöpfend aufgezählt werden: Schäden, unrechtmässige Anwendung und/oder Verschwinden des Velos in der Verantwortung des Kunden. Zu diesem Zweck hinterlegt der Kunde eine Kaution.
9.2 Ein Strafbetrag wird fällig mit der ersten Forderung des Dienstleisters, wenn festgestellt wird, dass ein Kunde seinen Verpflichtungen gemäss den vorliegenden Allgemeinen Bestimmungen nicht nachgekommen ist.
9.3 Die Beträge, die der Kunde bei Fehlverhalten dem Dienstleister schuldet, werden wie folgt festgelegt:
- Verschwinden des Velos (City-Bike): CHF 1500.-
- Verschwinden des Velos (Elektrovelo): CHF 3500.-
- Vom Kunden verursachte Schäden am Velo: Pauschalbetrag je nach der Schwere der Schäden, gemäss der geltenden Tarifierung.

Artikel 10 Erneuerung der Dienstleistung
10.1 Das Dienstleistungsverhältnis endet am letzten Gültigkeitstag der Abonnementsdauer. Der Kunde kann das Abonnmement jederzeit via Internet oder schriftlich verlängern, muss dies aber 7 Tage vor dem letzten Gültigkeitstag tun, wenn die Dienstleistung unterbrechungsfrei angeboten werden soll.

Artikel 11 Kündigung
11.1 Das Dienstleistungsabonnement wird am letzten Gültigkeitstag der Abonnementsdauer automatisch gekündigt, wenn der Kunde sein Abonnement nicht zuvor auf der Website oder schriftlich verlängert hat.
11.2 Der zum Zeitpunkt der Kündigung vebleibende Kredit des Kunden wird nicht zurückerstattet.
11.3 Bei einem negativem Kreditstand wird der Betrag dem Kunden berechnet.

Artikel 12 Gerichtsstand und geltendes Recht
12.1 Erfüllungsort und Gerichtsstand bei allen Streitigkeiten, die bezüglich der Auslegung oder Umsetzung der vorliegenden Allgemeinen Bestimmungen und allfälliger Sonderbestimmungen anfallen können, ist Lausanne, unter Vorbehalt von zwingenden bundesrechtlichen Bestimmungen.
12.2 Die vorliegenden Allgemeinen Bestimmungen unterliegen dem Schweizer Recht.

Artikel 13 Änderungen an den allgemeinen Bestimmungen
13.1 Der Dienstleister behält sich das Recht vor, jederzeit Änderungen an den vorliegenden Allgemeinen Bestimmungen vorzunehmen. Sämtliche Änderungen der vorliegenden Allgemeinen Bestimmungen werden auf der Internetseite von velopass publiziert.


Lausanne, August 2011

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